Häufige Fragen
Achtung: Das Volksbegehren ist beendet und hat nicht die erforderlichen Unterschriften erreicht. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ich dachte die Beiträge wären abgeschafft? Worum geht es jetzt noch?
2018/2019 haben wir es durch eine erfolgreiche Volksinitiative geschafft, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Nun geht es um die Abschaffung der „Erschließungsbeiträge“ für Sandpisten. Es ist nicht gerecht, wenn Straßen, die aktuell noch nicht ausgebaut sind und einer Sandpiste gleichen nur von denen bezahlt werden müssen, die jetzt zufällig daran wohnen. Straßen werden von jedem Autofahrer befahren und sind als Güter der Allgemeinheit auch von jedermann zu bezahlen. Oftmals geht es hier um fünfstellige Beträge für Rentner und Familien. Diese Beiträge wollen wir gemeinsam abschaffen.
Wann startet das Volksbegehren gegen die Erschließungsbeiträge?
Das Volksbegehren startet am 12. Oktober 2021.
In welchem Zeitraum werden wie viele Unterschriften benötigt?
Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn mindestens 80.000 gültige Unterschriften innerhalb von 6 Monaten geleistet wurden.
Wer kann für das Volksbegehren unterschreiben?
Jeder mit Wohnsitz im Land Brandenburg ab 16 Jahren kann unterschreiben.
Wo kann man unterschreiben?
Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten (ähnlich wie bei Wahlen):
1. Entweder leisten Sie die Unterschrift direkt im Rathaus bzw. Einwohnermeldeamt
2. Alternativ können Sie sich die Unterlagen nach Hause schicken lassen (genau wie bei der Briefwahl)
Kann ich auch auf einer Liste sammeln?
Die Antwort lautet „Jein“. Eine Unterschriftensammlung auf einer Liste ist gesetzlich zwar nicht nicht vorgesehen, doch in Absprache mit dem Landeswahlleiter hat sich eine Möglichkeit eröffnet, die wir nun nutzen können.
Es besteht für jeden die Möglichkeit, Unterschriften zu sammeln, mit denen die Bürger die Zusendung der Eintragungsunterlagen beantragen. Das heißt: Man kann z. B. mit einer Liste von Tür zu Tür gehen und die Bürger unterschreiben lassen, wodurch die Zusendung der Briefwahl ermöglicht wird. Es handelt sich um eine besondere Erleichterung für die Betroffenen. Der einzige Unterschied: Die ausgefüllten Listen werden nicht wie bisher zentral zu BVB / FREIE WÄHLER geschickt, sondern müssen im örtlichen Rathaus abgegeben werden. Daher muss auch darauf geachtet werden, dass auf ein und derselben Liste nur Personen aus einem Ort unterschreiben. Hierdurch steht dem Erfolg unseres Volksbegehrens nichts mehr im Wege.
Wenn Sie mithelfen wollen, das Volksbegehren zum Erfolg zu führen, dann sammeln Sie so viele Unterschriften wie möglich, verteilen Sie die Sammellisten und geben Sie sie nach und nach in Ihrem Rathaus ab.
Kann ich auch von zu Hause aus unterschreiben?
Ja. Es gibt die Möglichkeit, den Eintragungsschein und Briefumschlag im Rathaus zu beantragen. Dann kann von zu Hause aus unterschrieben werden. Hier (Verlinkung der Website) können Sie die Unterlagen anfordern. Bei der brieflichen Eintragung ist der Brief so rechtzeitig abzuschicken, dass dieser spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist bis 16 Uhr bei der Abstimmungsbehörde eingeht.
Ich habe doch schon unterschrieben. Zählt das nicht?
Diese Unterschrift war für die erfolgreiche Volksinitiative. Nun beginnt die zweite Stufe: Volksbegehren. Dazu ist eine neue Unterschrift nötig.
Können pro Haushalt mehrere Leute unterschreiben?
Ja. Es kann jeder individuell unterschreiben unabhängig davon, wie viele Personen aus einem Haushalt kommen.
Kann ich nur unterschreiben, wenn ich ein Grundstück habe?
Nein. Sie können auch unterschreiben, wenn Sie kein Grundstück haben. Jeder mit Wohnsitz im Land Brandenburg ab 16 Jahren kann unterschreiben.
Kann ich unterschreiben, auch wenn ich schon Erschließungsbeiträge bezahlt habe?
Ja. Damit senden Sie ein wichtiges Zeichen der Solidarität.
Muss ich für die Unterschrift etwas bezahlen?
Nein. Die Unterstützung des Volksbegehrens durch Ihre Unterschrift ist kostenlos.
Kann ich zum Unterschreiben einfach so ins Rathaus gehen?
Ja. Sie müssen lediglich Ihren Personalausweis vorzeigen.
Welche Infomaterialien wird es für das Volksbegehren geben?
Im Rahmen der Kampagne zum Volksbegehren wird es verschiedene Infomaterialien geben. Der Fokus wird dabei auf Broschüren und Plakaten liegen. Zudem wird es einen Internetauftritt geben über den der Eintragungsschein samt Briefumschlag von der zuständigen Abstimmungsbehörde angefordert werden kann. Gern können Sie uns auch über Facebook oder Instagram kontaktieren.
Gesonderte Informationen zu diesem Programm werden noch folgen.
Was ist mit Berlinern, die hier ein Wochenendgrundstück haben?
Berliner, die im Land Brandenburg nur ein Wochenendgrundstück haben, können leider nicht unterschreiben. Es können nur Personen unterschreiben, die seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz (Erstwohnsitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Wie geht es weiter, wenn tatsächlich genügend Unterschriften geleistet wurden?
Der Landtag muss binnen drei Monaten das Volksbegehren behandeln. Nimmt der Landtag den Inhalt des Volksbegehrens an, ist das Ziel des Volksbegehrens erreicht. Sofern der Landtag dem Volksbegehren nicht zustimmt, kommt es zu einem Volksentscheid.