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Worum geht´s?
Straßen sind Güter der Allgemeinheit und daher nicht von einigen wenigen, die zufällig an ihnen wohnen, zu bezahlen. Da es sich beim Straßenbau um Maßnahmen der staatlichen Daseinsvorsorge handelt, muss der Staat für die anfallenden Kosten aufkommen. Einzelne Anwohner dürfen nicht die Leidtragenden sein.
Das Volksbegehren ist seit dem 12. April beendet. Die Anzahl der Unterschriften hat leider nicht gereicht für den nächsten Verfahrensschritt (Volksentscheid). Mehr Informationen finden Sie hier.