Seit dem dem 12. Oktober 2021 läuft das Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge, also für Sandpisten, Schotterstraßen sowie Straßen ohne Bordstein und/oder Beleuchtung. Dabei gilt eigentlich die Regel, dass man im Amt unterschreiben muss. Nach rechtlicher Prüfung und Abstimmung mit dem Landeswahlleiter steht fest: Wir können doch eine Straßensammlung fürs Volksbegehren machen.
Es besteht für jeden die Möglichkeit, Unterschriften zu sammeln, mit denen die Bürger die Zusendung der Eintragungsunterlagen beantragen. Das heißt: Man kann z. B. mit einer Liste von Tür zu Tür gehen und die Bürger unterschreiben lassen, wodurch die Zusendung der Briefwahl ermöglicht wird. Es handelt sich um eine besondere Erleichterung für die Betroffenen. Der einzige Unterschied: Die ausgefüllten Listen werden nicht wie bisher zentral zu BVB / FREIE WÄHLER geschickt, sondern müssen im örtlichen Rathaus abgegeben werden. Daher muss auch darauf geachtet werden, dass auf ein und derselben Liste nur Personen aus einem Ort unterschreiben. Hierdurch steht dem Erfolg unseres Volksbegehrens nichts mehr im Wege.
Wenn Sie mithelfen wollen, das Volksbegehren zum Erfolg zu führen, dann sammeln Sie so viele Unterschriften wie möglich, verteilen Sie die Sammellisten und geben Sie sie nach und nach in Ihrem Rathaus ab.